Das Projekt KIRR Real unterstützte vom 15. November 2024 bis zum 31. Dezember 2025 Unternehmen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung des EU AI Act und der ab Januar 2027 geltenden EU-Maschinenverordnung. Ziel war es, durch die Bearbeitung praxisnaher Anwendungsfälle Präzedenzfälle zur Risikoklassifizierung zu schaffen, regulatorische Hürden zu identifizieren und in den Gesetzgebungsprozess zurückzuspielen sowie Expertise im Bereich rechtskonforme KI-Entwicklung aufzubauen.
In 4 Bewerbungsrunden wurden insgesamt 15 KI-Anwendungsfälle aus unterschiedlichen Branchen untersucht. Die Prüfungen kombinierten die rechtliche Einordnung mit der technischen Dokumentationsbewertung. 87 Prozent der Systeme fielen unter den AI Act, 53 Prozent wurden als Hochrisiko-KI klassifiziert. Als Hauptherausforderungen wurden die unklare Auslegung von Begriffen wie »selbstentwickelndes Verhalten«, der Umgang mit vortrainierten Modellen oder großen Sprachmodellen, fehlende harmonisierte Normen sowie Unsicherheiten bei Dokumentationsanforderungen identifiziert.
Der vorliegende Ergebnisbericht fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen, die für die Umsetzung des AI Act und der Maschinenverordnung auf nationaler Ebene relevant sind. Er soll einen Beitrag zum regulatorischen Lernen und zur Ausgestaltung zukünftiger KI-Reallabore leisten.
Reallabor für rechtskonforme KI und Robotik