Sichere, KI-gestützte Personenerkennung mittels Radarsensor

Use Case Beschreibung

Bei kollaborativen Roboteranwendungen werden Roboter oftmals verlangsamt oder gestoppt, wenn ein Mensch den Arbeitsraum betritt. Da in der konventionellen Sicherheitstechnik nicht unterschieden werden kann, welche Art von Objekt sich im Arbeitsraum des Roboters aufhält, muss ein Roboter auch dann gestoppt werden, wenn autonomes Fahrzeug (AGV) sich nähert.

In diesem Anwendungsfall wird ein Radarsensor in einer Fabrik eingesetzt, um die Arbeitsgeschwindigkeit eines Cobots zu steuern. Ein KI-System analysiert die Radardaten, um zu erkennen, ob sich ein Mensch oder ein autonomes Fahrzeug (AGV) nähert. Erkennt die KI einen Menschen, wird die Geschwindigkeit des Cobots reduziert oder er wird gestoppt. Bei der Erkennung eines AGVs wird die normale Geschwindigkeit beibehalten. Die KI analysiert kontinuierlich die Umgebung und trifft eigenständig Entscheidungen über die Bewegungen des Cobots.

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Rechtliche Einordnung

  • KI-System nach AI Act und MVO
  • Pilz ist Anbieter nach Art. 2 Abs. 1 lit. A
  • Sicherheitsbauteil im Sinne der Maschinenverordnung
  • Cobot ist eine Maschine, die über „eingebettete Systeme mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung von Ansätzen des maschinellen Lernens verfügt, die Sicherheitsfunktionen gewährleistet“, damit ist nach Art.25 in Verbindung mit Anhang I Teil A der MVO eine Konformitätsbewertung durch Dritte verpflichtend
  • Da das System unter die MVO fällt und eine Konformitätsbewertung durch Dritte verpflichtend ist, ist es auch ein Hochrisiko-KI-System nach dem AI Act
  • Kein Hochrisiko-System nach Anhang III des AI Act. Diskutiert werden könnten hier biometrische Fernidentifizierungssysteme (Anhang III Nr. 1 lit. a), da mit dem System Personen erkannt werden können. Allerdings ist das Ziel des Systems nicht, Personen zu erkennen, damit ist dieser Fall nicht einschlägig.

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